Análise jurimétrica dos meios de recuperação judicial: a partir dos planos aprovados pela assembleia de credores

Detalhes bibliográficos
Ano de defesa: 2020
Autor(a) principal: Ahlert, Dieter William
Orientador(a): Coulon, Fabiano Koff
Banca de defesa: Não Informado pela instituição
Tipo de documento: Dissertação
Tipo de acesso: Acesso aberto
Idioma: por
Instituição de defesa: Universidade do Vale do Rio dos Sinos
Programa de Pós-Graduação: Programa de Pós-Graduação em Direito da Empresa e dos Negócios
Departamento: Escola de Direito
País: Brasil
Palavras-chave em Português:
Palavras-chave em Inglês:
Área do conhecimento CNPq:
Link de acesso: http://www.repositorio.jesuita.org.br/handle/UNISINOS/9360
Resumo: Die Wiedereinziehung wird vorgeschlagen und genehmigt, indem der Plan für die gerichtliche Wiedereinziehung vorgelegt und genehmigt wird, der die Mittel zur Wiedereinziehung enthält, die während des Verfahrens zur Erreichung der sozioökonomischen Wiederherstellung des wiedereinziehenden Unternehmens verwendet werden. In diesem Artikel wird daher eine quantitative juristische Analyse der am häufigsten präsentierten und am häufigsten genehmigten Mittel zur gerichtlichen Einziehung durch die Versammlung der Gläubiger in Fachgerichten des Bundesstaates Rio Grande do Sul, nämlich Novo Hamburgo und Porto Alegre, durchgeführt. Dies ist eine quantitative Untersuchung, die durch deduktive Methoden und bibliografische und dokumentarische technische Verfahren durchgeführt wird. Daher beginnen die Überlegungen damit, den Prozess der gerichtlichen Einziehung mit seinem Konzept, seinen Grundsätzen, Anforderungen und Verfahren zu beschreiben, um die Merkmale des Einziehungsplans und später die Beschreibung der Mittel zur gerichtlichen Einziehung zu erfassen. Anschließend wurde eine Datenbank erstellt, in der die Verfahren zur Eingabe der vorgelegten Sanierungspläne und der von der Gläubigerversammlung in den Fachgerichten von Rio Grande do Sul genehmigten Sanierungspläne bearbeitet und mehrere Tabellen für erstellt wurden die von jedem Unternehmen in jedem in seinem Vertrag vorgeschlagenen Sanierungsplan verwendeten Mittel nachweisen, dann die quantitative Analyse der im vorgeschlagenen Plan für die gerichtliche Sanierung am häufigsten vorgestellten Mittel und die Analyse der am häufigsten akzeptierten und/oder erforderlichen Mittel zur Genehmigung des Sanierungsplans durchführen. Die von der Gläubigerversammlung akzeptierte Einziehung wird durch Schaubilder dargestellt, in denen die Analyse der gesammelten Daten durchgeführt wird. Davon wird der Schluss gezogen, dass es keine Norm gibt, sondern die wiederholte Praxis der Verwendung der in Artikel 50 des Gesetzes 11.101/05 aufgeführten Mittel der Punkte I, II und XI, da davon ausgegangen wird, dass dies das Mittel ist, mit dem am meisten demonstriert wird Bereitschaft zur Wiederherstellung der Geschäftstätigkeit und der sozialen Funktion des Unternehmens bei der gerichtlichen Einziehung.